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✓ E-Kompetenz Center

✓ Ihr erster Ansprechpartner für E-Mobilität in der Region

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BIS ZU 12.000 EURO VORTEIL.

Die BMW Umweltprämie* wird nicht mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen verrechnet, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen und neuerdings im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus** beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So sparen Käufer eines neuen BMW i3 insgesamt bis zu 12.000 EUR, bei Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrid insgesamt bis zu 9.750 EUR.

DIE UMWELT PROFITIERT – UND SIE.

Für alle Halter von BMW und MINI Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 4, die ihr Fahrzeug bei uns in Zahlung geben, gibt es die BMW Umweltprämie* in Höhe von 3.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Neuwagens bzw. in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Vorführwagens oder BMW Jungen Gebrauchten, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140 g/km (kombiniert) gem. NEFZ (korreliert) hat.

Ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus** unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

Die BMW Umweltprämie* ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.

Denken Sie auch schon an die Fortbewegung von Morgen? Wir als ihr Partner vor Ort betreuen Sie in Zukunftsfragen rund um Ihr Automobil. Woran müssen Sie schon jetzt denken? Wir unterstützen Sie kompromisslos mit einem Gesamtkonzept, das noch viel mehr beinhaltet als maximalen Fahrspaß. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie mehr über zukunftsweisende Konnektivität, intelligente Ladeinfrastruktur und individuellen Service.

Unser tägliches Leben entwickelt sich kontinuierlich weiter und auch wir sind uns dessen bewusst. Das Thema Elektromobilität gewinnt durch den technischen Fortschritt immer mehr an Relevanz und begeistert zunehmend durch zahlreiche Vorteile, wie das Zusammenspiel aus starker Performance und geringen Umwelteinflüssen. Wir stellen uns täglich drängenden Gegenwarts- und Zukunftsfragen und setzen uns schon seit Jahren mit dem Thema E-Mobilität auseinander. Diese jahrelange Erfahrung nutzen wir, um Ihnen den bestmöglichen Service anbieten zu können. Wir als Ihr regionaler E-Kompetenz Partner beraten Sie gerne.

Entscheiden Sie sich jetzt für E-Mobility und profitieren Sie von staatlichen Subventionen, geringe Kfz-Steuer, ausreichend Reichweite und kostenfreie Parkmöglichkeiten an vielen öffentlichen Orten inklusive kostenfreies Laden.


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BMW 225xe Active Tourer

BMW 2er Active Tourer als PLUG-IN-HYBRID.

6.750 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW 330e Limousine

DIE BMW 3er LIMOUSINE ALS PLUG-IN-HYBRID.

5.625 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW 330e Touring

DER BMW 3er TOURING ALS PLUG-IN-HYBRID.

5.625 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!



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BMW 530e Limousine

DER BMW 530e PLUG-IN-HYBRID.

5.625 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW X1 xDrive25e

DER BMW X1 PLUG-IN-HYBRID.

6.750 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW X2 xDrive25e

DER BMW X2 PLUG-IN-HYBRID.

6.750 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!



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BMW X3 xDrive30e

Der erste BMW X3 xDrive30e PLUG-IN-HYBRID.

5.625 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW X5 xDrive45e

DER BMW X5 ALS PLUG-IN-HYBRID.

5.625 €* Umweltbonus

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BMW 745e Limousine

BMW 745e PLUG-IN-HYBRID

Kein Umwelbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!



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BMW i3

Der vollelektrische BMW i3

9.000 €* Umweltbonus

Nur 0,25 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW i8 Roadster

BMW i8 Roadster Plug-in-Hybrid

Kein Umwelbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

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BMW i8 Coupé

BMW i8 Coupé Plug-in-Hybrid

Kein Umwelbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!


Entdecken Sie einen Auszug unserer elektrisierenden BMW Angebote.

Nicht fündig geworden?

Dann wird Ihnen bestimmt eines unserer aktuellen Neuwagenangebote gefallen.


*Der Umweltbonus inkl. neuer Innovationsprämie vorbehaltlich der finalen Bestätigung durch Bund und EU Kommission.


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Für alle Halter von MINI und BMW Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5, die ihr Fahrzeug beim MINI Partner oder bei einer MINI Niederlassung in Zahlung geben, gibt es die neue MINI Umweltprämie* in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines MINI Neuwagens bzw. in Höhe von 1.500 EUR (netto) beim Erwerb eines MINI Vorführwagens oder MINI Jungen Gebrauchten von dem MINI Partner oder der MINI Niederlassung, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140g/km (kombiniert) gem. NEFZ korr. hat.

ZUSÄTZLICHE STAATLICHE FÖRDERUNG: DER UMWELTBONUS.

Die neue MINI Umweltprämie wird nicht verrechnet mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen Umweltbonus beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So kann ein Käufer eines MINI Cooper SE insgesamt bis zu 8.000 EUR Vorteil** auf das Neufahrzeug bekommen.

Ein MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus** unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt, ähnlich wie bei Neufahrzeugen, eine am Netto-Listenpreis orientierte Wertgrenze. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.

Die neue MINI Umweltprämie ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.

Denken Sie auch schon an die Fortbewegung von Morgen? Wir als ihr Partner vor Ort betreuen Sie in Zukunftsfragen rund um Ihr Automobil. Woran müssen Sie schon jetzt denken? Wir unterstützen Sie kompromisslos mit einem Gesamtkonzept, das noch viel mehr beinhaltet als maximalen Fahrspaß. Sprechen Sie uns an und erfahren Sie mehr über zukunftsweisende Konnektivität, intelligente Ladeinfrastruktur und individuellen Service.

Unser tägliches Leben entwickelt sich kontinuierlich weiter und auch wir sind uns dessen bewusst. Das Thema Elektromobilität gewinnt durch den technischen Fortschritt immer mehr an Relevanz und begeistert zunehmend durch zahlreiche Vorteile, wie das Zusammenspiel aus starker Performance und geringen Umwelteinflüssen. Wir stellen uns täglich drängenden Gegenwarts- und Zukunftsfragen und setzen uns schon seit Jahren mit dem Thema E-Mobilität auseinander. Diese jahrelange Erfahrung nutzen wir, um Ihnen den bestmöglichen Service anbieten zu können. Wir als Ihr regionaler E-Kompetenz Partner beraten Sie gerne.

Entscheiden Sie sich jetzt für E-Mobility und profitieren Sie von staatlichen Subventionen, geringe Kfz-Steuer, ausreichend Reichweite und kostenfreie Parkmöglichkeiten an vielen öffentlichen Orten inklusive kostenfreies Laden.

Alle Details zur MINI Umweltprämie Finden Sie Ihren Ansprechpartner




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MINI Cooper SE 3-Türer

Der erste vollelektrische MINI

8.000 €* Umweltbonus

Nur 0,25 % Dienstwagenbesteuerung!

Zum Gewerbekundenangebot
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MINI Cooper Countryman SE

MINI Countryman als PLUG-IN-HYBRID.

6.750 €* Umweltbonus

Nur 0,5 % Dienstwagenbesteuerung!

Zum Privatkundenangebot Zum Gewerbekundenangebot

Entdecken Sie einen Auszug unserer elektrisierenden MINI Angebote.

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Dann wird Ihnen bestimmt eines unserer aktuellen Neuwagenangebote gefallen.


*Der Umweltbonus inkl. neuer Innovationsprämie vorbehaltlich der finalen Bestätigung durch Bund und EU Kommission.


* Die BMW Umweltprämie in Höhe von 3.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der BMW Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner oder die BMW Niederlassung sind die verantwortlichen Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.

** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.


* Die neue MINI Umweltprämie in Höhe von 2.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines MINI Neufahrzeugs und in Höhe von 1.500 EUR (netto) bei Erwerb eines MINI Vorführwagens (Erstzulassung über MINI Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines MINI Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der neuen MINI Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das Inzahlungnahmefahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige MINI Partner/ Niederlassung ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.

** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte durch den Automobilhersteller und einen Bundeszuschuss gezahlt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.