11. Juli 2025

Neue Steueranreize für Elektrofahrzeuge

Ab dem 01.07.2025 profitieren Unternehmen von einer deutlichen steuerlichen Entlastung beim Kauf rein elektrischer Firmenfahrzeuge. Die neue degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge erlaubt es, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Der verbleibende Betrag wird über fünf weitere Jahre degressiv abgeschrieben – ein echter Liquiditätsvorteil für Unternehmen, die ihre Flotten modernisieren möchten. Die Regelung gilt für alle betrieblich genutzten, CO₂-freien Fahrzeuge, die bis zum 01.01.2028 angeschafft werden.

Auch bei der Dienstwagenbesteuerung verbessert sich die Situation erheblich: Für vollelektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 100.000 EUR gilt künftig die 0,25 %-Regelung. Fahrzeuge über diesem Betrag profitieren von der 0,5 %-Regelung. Diese Neuerungen gelten für alle erstmaligen Überlassungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2030 – inklusive der pauschalen 1 %-Regelung, der 0,03 %-Versteuerung bei Fahrten zur Arbeitsstätte sowie bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Besonders erfreulich: Mit der Anhebung der Bemessungsgrenzen wird die Auswahl attraktiver Modelle deutlich größer.

Die Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung für Plug-in-Hybride und Verbrenner bleiben bestehen. Alle Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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