Ab dem 01.07.2025 profitieren Unternehmen von einer deutlichen steuerlichen Entlastung beim Kauf rein elektrischer Firmenfahrzeuge. Die neue degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge erlaubt es, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend zu machen. Der verbleibende Betrag wird über fünf weitere Jahre degressiv abgeschrieben – ein echter Liquiditätsvorteil für Unternehmen, die ihre Flotten modernisieren möchten. Die Regelung gilt für alle betrieblich genutzten, CO₂-freien Fahrzeuge, die bis zum 01.01.2028 angeschafft werden.
Auch bei der Dienstwagenbesteuerung verbessert sich die Situation erheblich: Für vollelektrische Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis (BLP) bis 100.000 EUR gilt künftig die 0,25 %-Regelung. Fahrzeuge über diesem Betrag profitieren von der 0,5 %-Regelung. Diese Neuerungen gelten für alle erstmaligen Überlassungen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2030 – inklusive der pauschalen 1 %-Regelung, der 0,03 %-Versteuerung bei Fahrten zur Arbeitsstätte sowie bei Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.
Besonders erfreulich: Mit der Anhebung der Bemessungsgrenzen wird die Auswahl attraktiver Modelle deutlich größer.
Die Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung für Plug-in-Hybride und Verbrenner bleiben bestehen. Alle Änderungen treten mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.