Als inhabergeführte Autohausgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main beraten wir Unternehmen, Selbständige und Organisationen im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet und in der Pfalz – von der Einzel-Firmenwagenlösung bis zur effizienten Flotte. Sie profitieren von markenübergreifender Auswahl (BMW, MINI, Hyundai), attraktiven Business-Konditionen und erstklassigem Service an zahlreichen Standorten.
BMW Firmenkunde
MINI Firmenkunde
Hyundai Firmenkunde
Neue steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf eines rein elektrischen Firmenwagens von einer besonders attraktiven Steuererleichterung profitieren: 75 % der Anschaffungskosten sind direkt im ersten Jahr abschreibbar.¹
Diese Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge macht Investitionen in die betriebliche Elektromobilität deutlich rentabler – die Anschaffungskosten amortisieren sich schneller und die Umstellung auf Elektroautos im Fuhrpark wird wirtschaftlich noch interessanter.
Auch für Dienstwagennutzer bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Preisgrenze für die vergünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen von bisher 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.²
Damit gilt für Fahrzeuge bis zu dieser Grenze weiterhin die 0,25 %-Regelung – monatlich werden lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Listenpreis greift die 0,5 %-Regelung.²
Für Plug-in-Hybrid-Dienstwagen gilt auch weiterhin die 0,5 %-Regelung, sofern sie ab dem 1. Januar 2025 weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km bieten. Für Fahrzeuge, die noch vor dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, liegt die erforderliche Mindestreichweite bei 60 km.
Service & Nähe – überall in Ihrer Region
Die Euler Group ist im Rhein‑Main‑Gebiet und in der Pfalz mit mehreren Häusern vertreten – u. a. in Frankfurt (Eckenheim, Höchst, Hanauer Landstraße), Hofheim, Hainburg, Rödermark, Kaiserslautern, Pirmasens, Landstuhl und Bad Bergzabern. Damit sind Probefahrten, Übergaben und Werkstatttermine für Ihre Teams schnell erreichbar.
Sie haben Fragen?
¹ Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der verbleibende Restbetrag wird über die folgenden fünf Abschreibungsjahre degressiv berücksichtigt. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO₂-Emissionen verursachen.
² Der Bruttolistenpreis (BLP) dient als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für die Privatnutzung. Für rein elektrische Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird dieser Wert auf ein Viertel reduziert, bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro auf die Hälfte. Diese Sonderregelung gilt für erstmalige Überlassungen von Fahrzeugen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Sie findet sowohl Anwendung auf die pauschale 1 %-Regelung für Privatnutzungen als auch auf die 0,03 %-Regelung je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene, voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird beziehungsweise dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Verfügung gestellt wird und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt. Weitere Informationen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.