Als inhabergeführte Autohausgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main beraten wir Unternehmen, Selbständige und Organisationen im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet und in der Pfalz – von der Einzel-Firmenwagenlösung bis zur effizienten Flotte. Sie profitieren von markenübergreifender Auswahl (BMW, MINI, Hyundai), attraktiven Business-Konditionen und erstklassigem Service an zahlreichen Standorten.

BMW Firmenkunde

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Service & Nähe – überall in Ihrer Region

Die Euler Group ist im Rhein‑Main‑Gebiet und in der Pfalz mit mehreren Häusern vertreten – u. a. in Frankfurt (Eckenheim, Höchst, Hanauer Landstraße), Hofheim, Hainburg, Rödermark, Kaiserslautern, Pirmasens, Landstuhl und Bad Bergzabern. Damit sind Probefahrten, Übergaben und Werkstatttermine für Ihre Teams schnell erreichbar.

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¹ Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der verbleibende Restbetrag wird über die folgenden fünf Abschreibungsjahre degressiv berücksichtigt. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO₂-Emissionen verursachen.

² Der Bruttolistenpreis (BLP) dient als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für die Privatnutzung. Für rein elektrische Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird dieser Wert auf ein Viertel reduziert, bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro auf die Hälfte. Diese Sonderregelung gilt für erstmalige Überlassungen von Fahrzeugen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Sie findet sowohl Anwendung auf die pauschale 1 %-Regelung für Privatnutzungen als auch auf die 0,03 %-Regelung je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene, voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird beziehungsweise dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Verfügung gestellt wird und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt. Weitere Informationen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.