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Ausstattung
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt am Main. Stand 09/2025. Bei Leasingangeboten fallen zusätzlich einmalig Bereitstellungskosten in Höhe von 1115,00 EUR inkl. MwSt. an. Alle Preise zzgl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbständige und gewerbliche Kunden. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Angebot gültig bis 31.12.2025.
Neue steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf eines rein elektrischen Firmenwagens von einer besonders attraktiven Steuererleichterung profitieren: 75 % der Anschaffungskosten sind direkt im ersten Jahr abschreibbar.¹
Diese Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge macht Investitionen in die betriebliche Elektromobilität deutlich rentabler – die Anschaffungskosten amortisieren sich schneller und die Umstellung auf Elektroautos im Fuhrpark wird wirtschaftlich noch interessanter.
Auch für Dienstwagennutzer bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Preisgrenze für die vergünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen von bisher 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.²
Damit gilt für Fahrzeuge bis zu dieser Grenze weiterhin die 0,25 %-Regelung – monatlich werden lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Listenpreis greift die 0,5 %-Regelung.²
Für Plug-in-Hybrid-Dienstwagen gilt auch weiterhin die 0,5 %-Regelung, sofern sie ab dem 1. Januar 2025 weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km bieten. Für Fahrzeuge, die noch vor dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, liegt die erforderliche Mindestreichweite bei 60 km.

Taxi
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Fahrschulwagen
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