Unternehmen unterscheiden sich, die Anforderungen an Mobilität ebenso. Deshalb erhalten Sie bei der Euler Group stets ein Angebot, das zu Ihnen passt – vom Einzelunternehmen bis zur Großflotte. Profitieren Sie von individuellen Konditionen, professionellem Service und nachhaltiger Unterstützung im Fuhrpark.
Welcher Kundengruppe gehören Sie an?
Firmenkunde
Sie haben mindestens ein Fahrzeug im Fuhrpark? Dann sichern Sie sich als Euler Group Firmenkunde exklusive Vorteile beim Fahrzeugkauf und einen Rundum-Service, der perfekt auf Ihr Unternehmen abgestimmt ist. Effiziente Mobilität beginnt hier.
Businesskunde
Ihr Fuhrpark umfasst fünf oder mehr Fahrzeuge? Profitieren Sie als Euler Group Businesskunde von attraktiven Konditionen, persönlicher Beratung und flexiblen Lösungen. Wir bieten Ihnen perfekten Service rund um kleine bis mittlere Fahrzeugflotten.
Großkunde
Sie haben einen Fuhrpark mit mehr als 50 Fahrzeugen? Dann gehören Sie zu unseren Euler Group Großkunden und genießen das Maximum an Vorteilen: Top-Konditionen, persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Fuhrparklösungen.
Sonderkunde
Ob mobilitätseingeschränkte Personen, Journalisten oder Fahrschulen – für Euler Group Sonderkunden bieten wir individuelle Angebote, maßgeschneiderte Konditionen und Fahrzeuge, die auf spezielle Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Profitieren Sie als gewerblicher Einzelabnehmer von attraktiven Raten, Service- und Versicherungspaketen.
Als engagierter Unternehmer sind Ihre Anforderungen an die tägliche Mobilität vielseitig. Sie erwarten ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit, Innovation, Sicherheit und Fahrfreude für Sie persönlich oder Ihre Mitarbeiter. Als kleines oder mittelständisches Unternehmen brauchen Sie vor allem eines: Partner, die genauso flexibel sind wie Sie und in jedem Moment auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Diese Anforderungen erfüllt BMW. Ihr BMW Partner betreut Sie vor Ort mit passenden Lösungsvorschlägen, zum Beispiel bei der Wahl Ihres Fahrzeugmodells, maßgeschneiderten Finanzierungs- oder Leasingangeboten und flexiblen Servicepaketen.
Neue steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf eines rein elektrischen Firmenwagens von einer besonders attraktiven Steuererleichterung profitieren: 75 % der Anschaffungskosten sind direkt im ersten Jahr abschreibbar.¹
Diese Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge macht Investitionen in die betriebliche Elektromobilität deutlich rentabler – die Anschaffungskosten amortisieren sich schneller und die Umstellung auf Elektroautos im Fuhrpark wird wirtschaftlich noch interessanter.
Auch für Dienstwagennutzer bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Preisgrenze für die vergünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen von bisher 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.²
Damit gilt für Fahrzeuge bis zu dieser Grenze weiterhin die 0,25 %-Regelung – monatlich werden lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Listenpreis greift die 0,5 %-Regelung.²
Für Plug-in-Hybrid-Dienstwagen gilt auch weiterhin die 0,5 %-Regelung, sofern sie ab dem 1. Januar 2025 weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km bieten. Für Fahrzeuge, die noch vor dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, liegt die erforderliche Mindestreichweite bei 60 km.
Wir bieten Businesskunden einen perfekten Service rund um kleine bis mittlere Fahrzeugflotten. Sie haben grundsätzliche Fragen zum Thema Businesskunden oder ein individuelles Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem Anliegen.
Voraussetzungen.
Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für ein Businesskunden mit der BMW AG, wenn es seinen Sitz in Deutschland hat und mindestens einen Fuhrpark von 5 Fahrzeugen, inklusive der aktuellen Abnahmemenge, vorweisen können. Das bedeutet: Sie haben aktuell drei Pkw (unabhängig der Marke) in Ihrem Fuhrparkbestand und möchten nun zwei weitere Fahrzeuge erwerben. In diesem Fall erfüllen Sie bereits die Voraussetzung für unsere attraktiven Businesskunden-Konditionen. Des Weiteren bedarf es einer Abnahme von 3 Neu- oder Vorführwagen der Marke BMW, BMW i (BMW i Vorführfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen), oder MINI innerhalb von 3 Jahren bzw. die einmalige und gleichzeitige Abnahme von 3 Fahrzeugen.
Neue steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf eines rein elektrischen Fahrzeugs 75 % der Anschaffungskosten direkt im ersten Jahr abschreiben.¹
Ein starker Impuls für die gewerbliche E-Mobilität – die Investition in ein E-Fahrzeug rechnet sich dadurch schneller denn je.
Auch für Dienstwagennutzer bietet die Neuregelung Vorteile: Die Grenze für die reduzierte Besteuerung von rein elektrischen Dienstwagen steigt ab dem 1. Juli 2025 von 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.²
Für Fahrzeuge bis zu dieser Schwelle gilt weiterhin die attraktive 0,25 %-Regelung – monatlich sind also nur 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern. Liegt der Bruttolistenpreis über 100.000 €, gilt die 0,5 %-Regelung.² Ideal für hochwertige Elektrofahrzeuge – jetzt direkt bei Ihrer ahg informieren!
Für Plug-in-Hybride gilt weiterhin die 0,5 %-Regelung, sofern sie weniger als 50 g/km CO₂ ausstoßen oder mindestens 80 km vollelektrisch fahren können (bei Anschaffung ab dem 1. Januar 2025).
Bei Fahrzeugen, die vor dem 31. Dezember 2024 erworben wurden, liegt die Mindestreichweite bei 60 km.
Neue steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge
Mit den neuen Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung schafft der Gesetzgeber zusätzliche Anreize für Unternehmen und Dienstwagennutzer. Seit dem 1. Juli 2025 gelten eine Sonderabschreibung für gekaufte Elektrofahrzeuge sowie eine erweiterte Preisgrenze für die reduzierte Privatnutzung. Davon profitieren Gewerbetreibende und Privatpersonen gleichermaßen – finanziell wie auch steuerlich.
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf eines rein elektrischen Firmenwagens von einer besonders attraktiven Steuererleichterung profitieren: 75 % der Anschaffungskosten sind direkt im ersten Jahr abschreibbar.¹
Diese Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge macht Investitionen in die betriebliche Elektromobilität deutlich rentabler – die Anschaffungskosten amortisieren sich schneller und die Umstellung auf Elektroautos im Fuhrpark wird wirtschaftlich noch interessanter.
Auch für Dienstwagennutzer bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Preisgrenze für die vergünstigte Besteuerung von E-Dienstwagen von bisher 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis.²
Damit gilt für Fahrzeuge bis zu dieser Grenze weiterhin die 0,25 %-Regelung – monatlich werden lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektroautos mit einem höheren Listenpreis greift die 0,5 %-Regelung.²
Für Plug-in-Hybrid-Dienstwagen gilt auch weiterhin die 0,5 %-Regelung, sofern sie ab dem 1. Januar 2025 weniger als 50 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km bieten. Für Fahrzeuge, die noch vor dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, liegt die erforderliche Mindestreichweite bei 60 km.
Das Auto als Arbeitsplatz, besondere Anforderungen an Mobilität, die ersten Erfahrungen am Steuer: Die Wünsche unserer Kunden sind vielfältig, ihre Ansprüche individuell. Jedem Einzelnen von ihnen möchtn wir eine begeisternde Antwort liefern: Fahrfreude als verbindendes Element und einzigartiges Erlebnis. Deswegen gibt es für jede Lebenslage und jeden Anspruch das passende Fahrzeug, perfekt zugeschnittene Lösungen und maßgeschneiderte Konditionen. Entdecken Sie das BMW Angebot für Sonderkunden.
Journalisten
BMW bietet Journalisten einen umfassenden Service rund um Fahrzeuge zu Pressekonditionen. Sie haben grundsätzliche Fragen zum Thema Fahrzeuge für Journalisten oder ein individuelles Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt?
Mobilitätseingeschränkte Personen
Die Ansprüche an einen BMW sind so unterschiedlich wie seine Fahrer. Deshalb bieten wir Fahrern mit leichter bis mittelschwerer körperlicher Behinderung in Zusammenarbeit mit unseren ausgewählten Partnern die Möglichkeit zur individuellen Umrüstung ihres BMW in ein behindertengerechtes Fahrzeug. Der Weg zu speziellen Umrüstfirmen entfällt.
Fahrschulfahrzeuge
So macht Schule jedem Spaß: Verschönern Sie Ihren Fahrschülern die ersten Schritte ins automobile Leben mit einem Premium-Erlebnis und belohnen Sie Ihre Fahrschule mit einer sicheren und wertbeständigen Investition. Ihr BMW Partner vor Ort freut sich auf Ihre Anfrage und berät Sie gerne.
Wir bieten Businesskunden einen perfekten Service rund um kleine bis mittlere Fahrzeugflotten. Sie haben grundsätzliche Fragen zum Thema Businesskunden oder ein individuelles Anliegen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem Anliegen.Voraussetzungen.
Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für ein Businesskunden mit der BMW AG, wenn es seinen Sitz in Deutschland hat und mindestens einen Fuhrpark von 5 Fahrzeugen, inklusive der aktuellen Abnahmemenge, vorweisen können. Das bedeutet: Sie haben aktuell drei Pkw (unabhängig der Marke) in Ihrem Fuhrparkbestand und möchten nun zwei weitere Fahrzeuge erwerben. In diesem Fall erfüllen Sie bereits die Voraussetzung für unsere attraktiven Businesskunden-Konditionen. Des Weiteren bedarf es einer Abnahme von 3 Neu- oder Vorführwagen der Marke BMW, BMW i (BMW i Vorführfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen), oder MINI innerhalb von 3 Jahren bzw. die einmalige und gleichzeitige Abnahme von 3 Fahrzeugen
Service & Nähe – überall in Ihrer Region
Die Euler Group ist im Rhein‑Main‑Gebiet und in der Pfalz mit mehreren Häusern vertreten – u. a. in Frankfurt (Eckenheim, Höchst, Hanauer Landstraße), Hofheim, Hainburg, Rödermark, Kaiserslautern, Pirmasens, Landstuhl und Bad Bergzabern. Damit sind Probefahrten, Übergaben und Werkstatttermine für Ihre Teams schnell erreichbar.
¹ Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der verbleibende Restbetrag wird über die folgenden fünf Abschreibungsjahre degressiv berücksichtigt. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO₂-Emissionen verursachen.
² Der Bruttolistenpreis (BLP) dient als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für die Privatnutzung. Für rein elektrische Fahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro wird dieser Wert auf ein Viertel reduziert, bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis über 100.000 Euro auf die Hälfte. Diese Sonderregelung gilt für erstmalige Überlassungen von Fahrzeugen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Sie findet sowohl Anwendung auf die pauschale 1 %-Regelung für Privatnutzungen als auch auf die 0,03 %-Regelung je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie auf Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Förderung bezieht sich ausschließlich auf vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene, voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird beziehungsweise dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zur Verfügung gestellt wird und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllt. Weitere Informationen ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.